Kinderbereich auf Veranstaltungen: So planen Sie ihn sicher
Ein sicherer Kinderbereich auf einer Veranstaltung braucht vier Dinge: einen Platz abseits von Fahrwegen, Bühne und Ausschank, geprüfte Spielgeräte, genug erkennbare Aufsichtspersonen und einen festen Ablauf für den Fall, dass ein Kind verloren geht oder sich verletzt. Die Verantwortung dafür liegt beim Veranstalter, ob beim Vereinsfest mit 300 Gästen oder beim Stadtteilfest mit mehreren tausend Besuchern. In diesem Leitfaden sehen Sie, welche Risiken auf einem Familienfest wirklich zählen, was in Bayern rechtlich gilt und wie Sie Fläche, Personal und Notfallabläufe so planen, dass Eltern entspannt feiern können.
Kurz gesagt
- Der Veranstalter haftet für die körperliche Sicherheit aller Besucher, Kinder eingeschlossen. Den Kinderbereich müssen Sie deshalb von Anfang an mitplanen, nicht erst am Aufbautag.
- Bei kleinen Kindern sind Stürze das größte Risiko: Hüpfburgen, Klettergeräte und Rutschen brauchen Prüfung, Fallschutz und ständige Aufsicht.
- Legen Sie den Kinderbereich weit weg von Zufahrten, Rettungswegen, Grill, Ausschank und Bühnentechnik und grenzen Sie ihn sichtbar ab.
- Als Richtwert für Kinder- und Jugendveranstaltungen gilt eine volljährige Aufsichtsperson auf zehn Kinder, erkennbar an einheitlicher Kleidung und per Funk erreichbar.
- Ein fester Treffpunkt für verlorene Kinder, Armbänder mit Telefonnummer und ein eingeübter Suchablauf gehören in jedes Konzept für ein Familienfest.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Risiken im Kinderbereich wirklich zählen
- Was rechtlich gilt: Verantwortung, Anzeige und Sicherheitskonzept
- Den Kinderbereich auf dem Gelände richtig platzieren
- Spielgeräte und Hüpfburgen prüfen
- Aufsicht: wie viele Personen, wer und woran erkennbar
- Wenn ein Kind verloren geht: der Ablauf
- Erste Hilfe, Wetter und Notfälle
- Typische Planungsfehler bei Familienfesten
- Unsere Sicht auf sichere Kinderbereiche
- So unterstützen wir Ihren Kinderbereich
- Häufige Fragen
- Quellen
Welche Risiken im Kinderbereich wirklich zählen
Kinder bewegen sich anders über ein Festgelände als Erwachsene. Sie rennen quer, kriechen unter Absperrungen durch, verlieren im Gedränge den Blickkontakt zu ihren Eltern und schätzen Gefahren wie rangierende Fahrzeuge oder heiße Grillflächen kaum ein. Das Jugendschutz-Handbuch des Landes Schleswig-Holstein hält fest, dass der Veranstalter dafür sorgen muss, dass Besucher in ihrer körperlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Für Kinder heißt das: mehr Abstand zu Gefahrenquellen und mehr Augen auf der Fläche.
Die häufigste Unfallart ist dabei recht klar. Eine Auswertung des Landesgesundheitsamts Brandenburg zu Sturzunfällen bei Kindern unter fünf Jahren (2010) zeigt Stürze als Hauptrisiko in dieser Altersgruppe und nennt Klettergerüste und Rutschen als besonders unfallträchtig. Genau diese Geräte stehen auf vielen Familienfesten, dazu Hüpfburgen, Bobbycar-Parcours und Strohballenberge.
Auf einem typischen Familienfest kommen weitere Risiken hinzu:
- Verkehr auf dem Gelände: Lieferfahrzeuge, Getränkenachschub und Schausteller, die während der Veranstaltung rangieren.
- Hitze und offene Flammen: Grillstationen, Feuerschalen, Heizpilze, Stockbrot-Feuer.
- Technik: Stromkabel über Laufwegen, Aggregate, Bühnenaufbauten und Traversen.
- Wasser: Teiche, Bäche oder Brunnen in Parks und auf Vereinsgeländen.
- Gedränge: Bei Programmpunkten wie Zauberer, Tombola oder Feuerwerk strömen viele Menschen gleichzeitig an eine Stelle.
- Verlorene Kinder: Der häufigste Einsatz für Sicherheits- und Aufsichtspersonal auf Familienfesten, meist harmlos, für Eltern aber ein Schreckmoment.
Wer diese Liste vor der Flächenplanung durchgeht, hat den wichtigsten Teil der Gefährdungsbeurteilung schon erledigt.
Was rechtlich gilt: Verantwortung, Anzeige und Sicherheitskonzept
Eine eigene Vorschrift nur für Kinderbereiche gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln für Veranstaltungen, und die Verantwortung bleibt beim Veranstalter, auch wenn Sie Spielgeräte mieten oder Programmpunkte an Dritte vergeben.
In Bayern schreibt § 43 der Versammlungsstättenverordnung ein Sicherheitskonzept für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen vor, und auch darunter, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Die meisten Vereins- und Familienfeste liegen unter dieser Schwelle. Das heißt aber nicht, dass Sie ohne Konzept planen können: Die Landeshauptstadt München weist darauf hin, dass auch unterhalb der Schwelle je nach Gefährdungslage ein formelles Sicherheitskonzept verlangt werden kann. Ein großer Kinderbereich mit Hüpfburgen, offenem Feuer in der Nähe oder einem Gelände an einer Straße kann genau so eine Gefährdungslage sein.
Wichtig für Ihre Zeitplanung: Ein Sicherheitskonzept ersetzt laut München nicht die Anzeige oder den Antrag der Veranstaltung selbst. Beides läuft parallel über das zuständige Ordnungsamt. In der Stadt Augsburg ist das das Ordnungsamt, im Umland das Landratsamt oder die Gemeinde. Fragen Sie dort früh nach, welche Unterlagen für Ihr Fest erwartet werden.
Was in ein Konzept gehört, beschreibt der Orientierungsrahmen des NRW-Innenministeriums für Veranstaltungen im Freien: Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Flächenplanung, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Sanitätsdienst und Maßnahmen zur Besucherlenkung. Der Kinderbereich ist darin ein eigener Baustein mit eigener Fläche, eigenem Personal und eigenen Notfallabläufen. Einen vollständigen Überblick über alle Punkte gibt unsere Checkliste zur Veranstaltungssicherheit.
Sind auf Ihrem Fest auch Jugendliche unterwegs und wird Alkohol ausgeschenkt, kommen die Regeln des Jugendschutzgesetzes dazu. Was Sie dort beachten müssen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Jugendschutz bei Veranstaltungen.
Den Kinderbereich auf dem Gelände richtig platzieren
Die meisten Probleme entstehen nicht im Kinderbereich, sondern an seinen Rändern: dort, wo er an eine Zufahrt, die Grillstation oder den Bierausschank grenzt. Planen Sie die Fläche deshalb vom Lageplan aus, bevor Sie Geräte buchen.
Die Stadt Augsburg empfiehlt in ihrem Leitfaden zum Jugendschutz bei Veranstaltungen, das Gelände gut auszuleuchten sowie Zufahrten für Einsatzkräfte, Notausgänge und Flucht- und Rettungswege zu sichern. Für den Kinderbereich bedeutet das konkret:
| Nachbarzone | Typische Gefahr | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Zufahrt und Lieferweg | Rangierende Fahrzeuge | Mindestens eine Bauzaun- oder Absperrgitterlinie, Lieferzeiten vor Programmbeginn legen |
| Rettungsweg | Kinder spielen auf der Freihaltefläche | Rettungsweg nie als Teil des Kinderbereichs, Markierung und Kontrolle durch Personal |
| Grill, Feuer, Heizpilze | Verbrennungen | Räumlicher Abstand, Absperrung, keine Laufwege für Kinder daran vorbei |
| Ausschank und Bar | Gedränge, Glasbruch, alkoholisierte Gäste | Kinderbereich nicht direkt daneben, Mehrweg- oder Kunststoffbecher |
| Bühne und Technik | Kabel, Aggregate, laute Lautsprecher | Kabelbrücken, Aggregate eingezäunt, Lautsprecher nicht auf Kinderhöhe ausgerichtet |
| Gewässer | Ertrinken | Bauzaun am Ufer, Kinderbereich auf der abgewandten Seite |
| Ausgang zur Straße | Kinder laufen unbemerkt weg | Ein kontrollierter Zugang zum Kinderbereich, kein offener Rand zur Straße |
Bewährt hat sich ein klar umgrenzter Bereich mit einem einzigen Ein- und Ausgang, an dem eine Aufsichtsperson steht. Eltern geben Kinder nicht ab, behalten aber den Überblick, und Kinder können nicht unbemerkt Richtung Parkplatz verschwinden. Sitzgelegenheiten für Eltern am Rand der Fläche helfen ebenfalls: Wer sitzt und zuschaut, bleibt.
Bei größeren Festen in der Innenstadt spielt auch der Zufahrtsschutz gegen Fahrzeuge eine Rolle. Die Stadt Augsburg und die Stadtwerke haben dafür mobile Sperrsysteme für den Veranstaltungsschutz angeschafft. Fragen Sie bei der Anzeige Ihres Festes nach, ob und wie diese bei Ihnen eingesetzt werden.
Spielgeräte und Hüpfburgen prüfen
Gemietete Hüpfburgen und Spielgeräte sind der Kern vieler Kinderbereiche und zugleich die häufigste Unfallquelle. Für aufblasbare Spielgeräte gilt die Norm DIN EN 14960, aus der sich die Regeln für Aufstellen und Betrieb von Hüpfburgen ergeben. Fragen Sie den Verleiher nach dem Nachweis, dass das Gerät nach dieser Norm gebaut und geprüft ist, und lassen Sie sich die Betriebsanleitung mitgeben.
Für feste Spielgeräte auf Vereins- oder Gemeindegeländen empfiehlt die Arbeitssicherheitsinformation der evangelischen Kirche in Bayern eine regelmäßige Prüfung durch eine sachkundige Person, mindestens einmal im Jahr. Liegt die letzte Prüfung länger zurück, sperren Sie das Gerät für das Fest.
So gehen Sie am Aufbautag vor:
- Untergrund prüfen: eben, frei von Steinen und Ästen, ausreichend Fallschutz rund um Rutsch- und Kletterflächen.
- Verankerung kontrollieren: Hüpfburgen nach Herstellervorgabe mit allen Erdnägeln oder Ballastgewichten sichern.
- Abstände einhalten: zu Bäumen, Zäunen, Stromleitungen und anderen Geräten.
- Gebläse und Kabel sichern: Gebläse eingezäunt, Kabel abgedeckt, keine Stolperstellen am Einstieg.
- Nutzungsregeln aushängen: Altersgrenzen, maximale Personenzahl, Schuhe aus, keine spitzen Gegenstände.
- Wetterregel festlegen: Ab welcher Windstärke wird die Hüpfburg geräumt und entlüftet, und wer entscheidet das?
Dekoration, Leihspielzeug und Bastelmaterial sollten Sie ebenfalls kurz prüfen. Die BAuA führt eine öffentliche Datenbank zu gefährlichen Produkten mit Rückrufen und Warnungen, auch für Spielzeug.
Aufsicht: wie viele Personen, wer und woran erkennbar
Die Zahl der Aufsichtspersonen richtet sich nach dem Gefahrenpotenzial. Als bewährte Richtschnur nennt das Jugendschutz-Handbuch aus Schleswig-Holstein für Kinder- und Jugendveranstaltungen einen Schlüssel von einer Aufsichtsperson auf zehn Kinder. Die Aufsichtspersonen sollten volljährig, durch einheitliche Kleidung erkennbar und untereinander erreichbar sein.
Ein Rechenbeispiel: Sie erwarten auf Ihrem Vereinsfest zur Spitzenzeit rund 80 Kinder gleichzeitig im Kinderbereich. Nach dem Richtwert brauchen Sie acht Aufsichtspersonen, dazu Ablösungen für Pausen. Steht eine große Hüpfburg auf der Fläche, planen Sie für dieses Gerät eine eigene Person ein, die nur dort steht und den Einlass regelt.
Achten Sie bei der Einteilung auf drei Punkte:
- Feste Posten statt freiem Umhergehen: Eingang Kinderbereich, jedes größere Spielgerät, Treffpunkt für verlorene Kinder.
- Kurze Schichten: Aufsicht im Kinderbereich ist anstrengend. Nach zwei bis drei Stunden lässt die Aufmerksamkeit spürbar nach.
- Klare Kommunikation: Wer im Kinderbereich steht, muss die Einsatzleitung und den Sanitätsdienst sofort erreichen. Wie Sie das technisch lösen, zeigt unser Leitfaden zur Funkkommunikation bei Veranstaltungen.
Ehrenamtliche Helfer aus dem Verein sind für die Betreuung der Spielangebote oft ideal, denn sie kennen viele Familien persönlich. Für Einlass, Zufahrten, Außengrenzen und die Suche nach verlorenen Kindern lohnt sich geschultes Sicherheitspersonal, das solche Situationen routiniert abarbeitet.
Wenn ein Kind verloren geht: der Ablauf
Auf jedem größeren Familienfest verlieren Eltern irgendwann ihr Kind aus den Augen. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten denselben Ablauf kennen. Ein einfaches Hilfsmittel sind Armbänder, auf die Eltern ihre Handynummer schreiben. Die Muswiese in Rot am See bietet dafür einen kostenlosen „Kinderfinder“ als gelbes Papierarmband an. Die Stadt Augsburg nennt farbige Armbänder oder Stempel zudem als Mittel der Einlasskontrolle, ein System, das sich gut mit dem Kinderfinder kombinieren lässt.
So sieht ein bewährter Ablauf aus:
- Fester Treffpunkt: ein gut sichtbarer, beschilderter Punkt, etwa am Infostand, immer besetzt und im Programmheft und am Eingang genannt.
- Meldung aufnehmen: Name, Alter, Kleidung, zuletzt gesehen wo und wann. Die Aufsichtsperson gibt die Beschreibung sofort per Funk an alle Posten.
- Ausgänge zuerst: Die Posten an Ein- und Ausgängen und am Parkplatz achten gezielt auf das beschriebene Kind.
- Gefundenes Kind zum Treffpunkt bringen: nie über das Mikrofon mit vollem Namen und Aussehen ausrufen, sondern Eltern zum Treffpunkt bitten.
- Übergabe prüfen: Das Kind nur an Personen übergeben, die es eindeutig erkennt oder die sich ausweisen können.
- Eskalation festlegen: Bleibt die Suche nach einer vorher festgelegten Zeit erfolglos, wird die Polizei informiert. Diese Entscheidung trifft die Einsatzleitung, nicht die einzelne Aufsichtsperson.
Schreiben Sie diesen Ablauf auf eine Seite, geben Sie sie jeder Aufsichtsperson mit und gehen Sie ihn beim Briefing vor Festbeginn einmal gemeinsam durch.
Erste Hilfe, Wetter und Notfälle
Kleine Verletzungen wie Schürfwunden, Wespenstiche oder ein umgeknickter Fuß gehören zu jedem Familienfest. Ein Sanitätsposten in der Nähe des Kinderbereichs verkürzt die Wege und beruhigt Eltern. Klären Sie vorher, wie Aufsichtspersonen den Sanitätsdienst rufen und wo der Rettungswagen im Ernstfall zufahren kann, ohne durch die Menge zu fahren.
Das Wetter ist bei Festen im Freien der häufigste Grund für kurzfristige Entscheidungen. Der NRW-Orientierungsrahmen verlangt, Wetterereignisse im Risikomanagement mit festen Abbruchkriterien zu berücksichtigen, und empfiehlt eine frühzeitige Abstimmung mit Rettungsdienst, Feuerwehr und Ordnungsamt. Für den Kinderbereich heißt das: Legen Sie vorab fest, ab welcher Windstärke Hüpfburgen geräumt werden, wohin Kinder bei Gewitter gebracht werden und wie die Eltern davon erfahren.
Planen Sie Stockbrot oder ein Lagerfeuer im Kinderprogramm, gilt: Bei größeren Feuern beim Ordnungsamt nachfragen und die örtliche Feuerwehr einbinden, keine Brandbeschleuniger verwenden. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Brandschutz bei Veranstaltungen. Wie Sie Räumung und Evakuierung insgesamt vorbereiten, zeigen unsere Leitfäden zum Notfallmanagement bei Events und zum Evakuierungsplan.
Typische Planungsfehler bei Familienfesten
Aus unseren Einsätzen bei Vereins- und Stadtteilfesten kennen wir einige Fehler, die immer wieder vorkommen:
- Der Kinderbereich bekommt die Restfläche. Erst werden Bühne, Ausschank und Essensstände verteilt, die Kinder landen dort, wo noch Platz ist, oft direkt an der Zufahrt.
- Die Aufsicht wird am Morgen improvisiert. Wer gerade Zeit hat, steht an der Hüpfburg. Ohne Einteilung fehlen zur Spitzenzeit genau dort Leute.
- Kein Treffpunkt für verlorene Kinder. Dann landet jedes gefundene Kind am Bierstand oder an der Bühne, und Eltern suchen an der falschen Stelle.
- Hüpfburg ohne Windregel. Wenn niemand weiß, wer die Räumung anordnet, wird zu spät reagiert.
- Lieferverkehr während des Programms. Getränkenachschub fährt mitten am Nachmittag über das Gelände.
- Keine Abstimmung mit dem Sanitätsdienst. Die Sanitäter stehen am anderen Ende des Platzes, und niemand im Kinderbereich weiß, wie man sie erreicht.
- Versicherung nicht geprüft. Ob gemietete Geräte und ehrenamtliche Helfer abgedeckt sind, klären Sie vor dem Fest, nicht danach. Unser Beitrag zum Versicherungsschutz bei Veranstaltungen hilft beim Durchgehen.
Unsere Sicht auf sichere Kinderbereiche
Bei Familienfesten erleben wir immer wieder dasselbe: Die Veranstalter haben sich um Bühne, Programm und Getränke viele Gedanken gemacht, der Kinderbereich ist dagegen ein paar Zeilen in der Planung. Dabei entscheidet gerade dieser Bereich darüber, ob Eltern am Ende sagen, sie kommen nächstes Jahr wieder.
Unser Ansatz ist, den Kinderbereich als eigene Sicherheitszone zu behandeln, mit klarer Abgrenzung, festen Posten und einem Ablauf für verlorene Kinder, den jeder auf dem Gelände kennt. Ehrenamtliche Helfer aus dem Verein bleiben dabei wichtig, denn sie kennen die Familien und machen das Fest persönlich. Wir übernehmen die Aufgaben, bei denen Routine zählt: Einlass, Zufahrten, Außengrenzen, Suche und Übergabe von Kindern und die direkte Verbindung zum Sanitätsdienst.
Wir stimmen das Konzept mit den Behörden ab und kümmern uns um die nötigen Genehmigungswege, damit Sie sich auf Ihr Fest konzentrieren können. Ehrenamtliches Engagement schätzen wir ausdrücklich, auch bei den Konditionen.
Frank
So unterstützen wir Ihren Kinderbereich
Sie planen ein Vereinsfest, ein Stadtteilfest oder eine kommunale Veranstaltung mit Kinderprogramm in Augsburg oder Umgebung? Wir erstellen mit Ihnen ein individuelles Sicherheitskonzept inklusive Behördengängen und Genehmigungen aus einer Hand und stellen das passende Personal: Einlass- und Zugangskontrollen, Arealbewachung, Parkplatzmanagement und Sicherheitskräfte für die Außengrenzen Ihres Geländes.
Über unseren Bereich Personal für Veranstaltungen buchen Sie bei Bedarf zusätzlich Sanitätsdienst, Hostessen für den Infostand und Stagehands für den Auf- und Abbau. Alle Leistungen zur Absicherung Ihres Festes finden Sie unter Veranstaltungsschutz in Augsburg und Umgebung. Sprechen Sie uns früh an, dann planen wir den Kinderbereich von Anfang an mit.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein kleines Familienfest ein Sicherheitskonzept?
In Bayern ist ein Sicherheitskonzept ab mehr als 5.000 Besucherplätzen Pflicht. Darunter kann die Behörde es verlangen, wenn die Art der Veranstaltung das erfordert. Unabhängig davon lohnt sich auch bei kleinen Festen ein schriftlicher Plan für Kinderbereich, Aufsicht und Notfälle, und die Anzeige beim Ordnungsamt bleibt trotzdem nötig.
Wie viele Aufsichtspersonen brauche ich im Kinderbereich?
Als Richtwert gilt eine volljährige Aufsichtsperson auf zehn Kinder. Rechnen Sie mit der Zahl der Kinder, die zur Spitzenzeit gleichzeitig im Bereich sind, und planen Sie Ablösungen ein. Große Spielgeräte wie Hüpfburgen bekommen eine eigene Person.
Darf ich eine Hüpfburg ohne eigenes Personal aufstellen?
Eine Hüpfburg sollte während des Betriebs immer beaufsichtigt sein, damit Personenzahl, Altersgruppen und Verhalten auf dem Gerät kontrolliert werden. Klären Sie mit dem Verleiher, ob er Personal stellt oder ob Ihre Helfer eingewiesen werden. Achten Sie auf ein Gerät nach DIN EN 14960 und eine feste Windregel.
Was mache ich, wenn ein Kind nicht wieder auftaucht?
Geben Sie die Beschreibung sofort an alle Posten weiter und lassen Sie die Ausgänge gezielt beobachten. Legen Sie vorab eine Zeitgrenze fest, nach der die Einsatzleitung die Polizei informiert. Gefundene Kinder werden am festen Treffpunkt nur an eindeutig berechtigte Personen übergeben.
Quellen
- Jugendschutz GEWUSSTwie Veranstaltungs-Planer, Land Schleswig-Holstein
- Sturzunfälle bei kleinen Kindern (< 5 Jahre), Landesgesundheitsamt Brandenburg 2010
- § 43 BayVStättV: Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
- Sicherheitskonzept für Veranstaltungen, Landeshauptstadt München
- Orientierungsrahmen Sicherheit von Veranstaltungen im Freien, Innenministerium NRW
- Einhaltung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen, Stadt Augsburg
- Veranstaltungsschutz wird ausgebaut, Stadt Augsburg
- Hüpfburgen sicher betreiben, sifa-sibe
- EFAS-Information Feste und Feiern, Arbeitssicherheit ELKB
- Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland, BAuA
- Kinderfinder auf der Muswiese


