Sanitätsraum: Anforderungen an Fläche, Ausstattung und Lage
Ein Sanitätsraum muss vor allem drei Dinge leisten. Er ist mit einer Krankentrage ungehindert erreichbar. Er dient ausschließlich der Ersten Hilfe. Und er ist so ausgestattet, dass Helfer dort sauber, geschützt und mit Verbindung zum Rettungsdienst arbeiten können. Für Betriebe und Baustellen regelt das die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 mit konkreten Zahlen: mindestens 20 m² für einen festen Raum, 12,5 m² für einen Container. Bei Veranstaltungen gibt es für die Versorgung der Gäste keine feste Quadratmeterzahl. Was gebraucht wird, legen das Sicherheitskonzept und die Genehmigungsbehörde fest. Die ASR ist aber auch dort der Maßstab, an dem sich Behörden, Sanitätsdienste und erfahrene Veranstalter orientieren. Wir zeigen Ihnen, welche Anforderungen verbindlich sind, welche sich in der Praxis bewährt haben und woran Sanitätsräume bei Abnahmen am häufigsten scheitern.
Kurz gesagt
- Fläche: Feste Erste-Hilfe-Räume brauchen nach ASR A4.3 mindestens 20 m², Erste-Hilfe-Container mindestens 12,5 m².
- Pflicht ab: In Betrieben ab mehr als 1.000 Beschäftigten, bei besonderen Gefahren ab mehr als 100, auf Baustellen schon ab mehr als 50 Beschäftigten.
- Lage: Ebenerdig und barrierefrei, mit Trage und Rettungswagen ungehindert anfahrbar, gekennzeichnet mit dem Rettungszeichen E003.
- Nutzung: Der Raum dient nur der Ersten Hilfe. Als Lager oder Pausenraum für Personal ist er tabu.
- Veranstaltungen: Größe und Zahl der Sanitätsstationen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, nicht allein aus der Besucherzahl.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Regeln für Sanitätsräume gelten
- Ab wann ein Erste-Hilfe-Raum Pflicht ist
- Bauliche Anforderungen: Fläche, Zugang, Raumklima
- Ausstattung: Was in den Sanitätsraum gehört
- Kennzeichnung und Aushänge
- Sanitätsstation bei Open-Air-Veranstaltungen
- Erste-Hilfe-Container auf Baustellen
- Nutzung und Dokumentation
- Sanitäter oder Ersthelfer?
- Unsere Sicht aus der Praxis
- Sanitätsdienst und Sicherheit aus einer Hand
- Häufige Fragen zum Sanitätsraum
- Quellen
Welche Regeln für Sanitätsräume gelten
Die Anforderungen stammen aus drei Regelwerken, die ineinandergreifen. Wer sie auseinanderhält, versteht schnell, was für den eigenen Fall verbindlich ist.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung verlangt unter Nummer 1.2, dass auch Erste-Hilfe-Räume eine ausreichende Grundfläche und Raumhöhe haben. Das ist die gesetzliche Grundlage, aber noch ohne konkrete Maße.
ASR A4.3: Die Arbeitsstättenregel „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ macht die Verordnung konkret. Sie stammt aus dem Dezember 2010 und wurde zuletzt 2024 geändert. Dabei kam ein eigener Abschnitt mit ergänzenden Anforderungen für Baustellen hinzu. Wer die ASR einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Wer abweicht, muss eine gleichwertige Lösung nachweisen.
DGUV Vorschrift 1, § 25: Die Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet den Unternehmer, einen mit Rettungstransportmitteln leicht erreichbaren Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung bereitzustellen, sobald bestimmte Beschäftigtenzahlen erreicht sind.
Wichtig für Veranstalter: Diese Regeln schützen Beschäftigte. Für Ihre Gäste gibt es keinen Paragrafen, der eine Mindestfläche für die Sanitätsstation vorschreibt. Die Sanitätsversorgung des Publikums legen Sie im Sicherheitskonzept fest, abgestimmt mit Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst. Weil es keine bessere Messlatte gibt, orientieren sich Behörden dabei oft an den Werten der ASR. Wer seinen Sanitätsbereich daran ausrichtet, hat bei der Abnahme kaum Diskussionen.
Ab wann ein Erste-Hilfe-Raum Pflicht ist
Die Schwellenwerte sind klar geregelt. Nach ASR A4.3 ist ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung erforderlich:
| Situation | Pflicht ab | Mindestfläche |
|---|---|---|
| Stationärer Betrieb | mehr als 1.000 Beschäftigte | 20 m² (fester Raum) |
| Betrieb mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren | mehr als 100 Beschäftigte | 20 m² (fester Raum) |
| Baustelle und andere temporäre Arbeitsstätten | mehr als 50 Beschäftigte | 12,5 m² (Container) |
Für Veranstaltungen folgt daraus zweierlei. Erstens: Wenn Sie über mehrere Tage mit vielen Gewerken aufbauen, kann Ihr Gelände selbst eine temporäre Arbeitsstätte sein. Kommen Bühnenbau, Technik, Gastronomie und Security zusammen, sind mehr als 50 Beschäftigte schnell erreicht. Zweitens: Für die Besucher entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV beschreibt die medizinische Vorsorge in ihrer Schrift Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen als Teil dieser Beurteilung. Nicht die Kopfzahl allein zählt, sondern der Charakter des Events: Wird Alkohol ausgeschenkt? Ist es heiß? Wird getanzt und gedrängelt? Ist das Publikum jung oder eher älter?
Ein Stadtteilfest mit 2.000 Gästen, meist Familien, am Nachmittag braucht deshalb oft weniger Sanitätsinfrastruktur als ein Open-Air-Konzert mit 1.500 Gästen in der Nacht. Wie Sie die passende Zahl an Helfern und die Kategorie des Sanitätsdienstes bestimmen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Sanitätsdienst bei Veranstaltungen.
Bauliche Anforderungen: Fläche, Zugang, Raumklima
Grundfläche und Zuschnitt
Die ASR A4.3 nennt 20 m² für feste Erste-Hilfe-Räume und 12,5 m² für Container. Entscheidend ist aber nicht nur die Zahl, sondern auch der Zuschnitt. Eine Liege muss von mehreren Seiten zugänglich sein. Eine Trage muss hinein und wieder hinaus, ohne dass jemand Möbel rücken muss. Ein schmaler Schlauch mit 20 m² erfüllt die Zahl und scheitert trotzdem im Ernstfall.
Zugang und Anfahrbarkeit
Hier liegt der häufigste Fehler. Sanitätsbereiche müssen mit einer Krankentrage leicht zugänglich und ungehindert anfahrbar sein. Stufen im Zugang sind zu vermeiden. Wo es sie gibt, gehört eine Rampe davor. Barrierefreiheit ist hier keine Frage des Komforts: Jede Stufe kostet beim Tragen eines Patienten Zeit und gefährdet Helfer und Verletzte.
Auf Veranstaltungen kommt hinzu, dass der Zugang über die gesamte Dauer frei bleiben muss. Ein Container, der am Aufbautag gut erreichbar ist, kann am Abend hinter einem Lieferwagen, einem Bauzaun oder einer Absperrung der Gastronomie verschwinden. Planen Sie die Zufahrt zum Sanitätsbereich deshalb als eigene Rettungsgasse im Lageplan ein und lassen Sie sie von Ihrem Ordnungsdienst freihalten. Wie diese Wege mit Flucht- und Rettungswegen zusammenspielen, zeigt unser Leitfaden zum Evakuierungsplan für Events.
Lage und Umgebung
Erste-Hilfe-Räume gehören ebenerdig an eine gut erreichbare Stelle, geschützt vor Lärm, Erschütterungen, Gasen und Dämpfen. Auf einem Festgelände heißt das: nicht direkt neben die Bühne mit den Bassboxen, nicht neben das Aggregat, nicht in die Abluft der Grillstände. Gleichzeitig soll die Station für Gäste leicht zu finden sein, am besten an einem Hauptweg zwischen Einlass und Publikumsbereich.
Raumtemperatur und Sichtschutz
Die Raumtemperatur muss nach der ASR den Anforderungen der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ entsprechen. Erste-Hilfe-Container müssen ausreichend isoliert sein. Außerdem ist ein Sichtschutz gegen Einblick von außen in allen Fällen sicherzustellen. Auf Events ist das mehr als eine Formsache: Wer zusammengebrochen ist oder versorgt wird, soll nicht zum Fotomotiv werden.
Ausstattung: Was in den Sanitätsraum gehört
Die ASR schreibt für Erste-Hilfe-Räume unter anderem ein Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser sowie ein Telefon oder ein anderes Kommunikationsmittel vor. Die vollständige Liste der Pflichtausstattung steht in der Regel selbst. Auf Veranstaltungen und Baustellen hat sich diese Grundausstattung bewährt:
Versorgung
- Untersuchungsliege, von mindestens zwei Seiten zugänglich
- Krankentrage und Decken, auch Rettungsdecken
- Verbandmaterial in ausreichender Menge, dazu Kühlpacks und Material für die Augenspülung
- Automatisierter externer Defibrillator (AED), gut sichtbar und für Helfer sofort greifbar
Hygiene
- Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser, Spender für Seife und Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher
- Einmalhandschuhe in mehreren Größen
- Abfallbehälter mit Deckel, ein eigener für kontaminiertes Material
- Oberflächen und Böden, die sich leicht reinigen lassen
Organisation
- Telefon oder Funk mit Verbindung zum Rettungsdienst und zur Einsatzleitung
- Aushang mit Anschrift und Notrufnummer des Rettungsdienstes
- Material für die Dokumentation, ein Schreibplatz und ein abschließbarer Bereich für Patientendaten
- Gute Beleuchtung, Stromanschluss, im Container eine Heizung oder Klimatisierung
Zum Defibrillator: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für einen AED auf jeder Veranstaltung gibt es nicht. Bei Events mit vielen Gästen, körperlicher Belastung oder älterem Publikum ist er trotzdem sinnvoll, und Genehmigungsbehörden können ihn als Auflage verlangen. Wo kein eigener Sanitätsdienst vor Ort ist, sollte zumindest ein AED an einer zentralen Stelle hängen, und das Personal muss wissen, wo.
Auch die Hygieneanforderungen an die Station sollten in Ihr Gesamtkonzept einfließen. Was dazu gehört, fassen wir im Beitrag zum Hygienekonzept für Veranstaltungen zusammen.
Kennzeichnung und Aushänge
Ein Sanitätsraum, den niemand findet, hilft niemandem. Laut BAuA ist die Kennzeichnung mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ (weißes Kreuz auf grünem Grund) in der Regel zwingend. Außerdem müssen Anschrift und Telefonnummer der Rettungsdienste an einer deutlich gekennzeichneten Stelle aushängen.
Auf Veranstaltungen gehen Sie einen Schritt weiter:
- Kennzeichnen Sie die Station so, dass man sie auch im Dunkeln sieht, etwa mit einem beleuchteten Schild oder einer Leuchte auf dem Zelt.
- Stellen Sie Wegweiser an Einlass, Bühne, Toiletten und Ausschank auf.
- Tragen Sie die Station in den Lageplan für die Behörden und in den Geländeplan für die Gäste ein.
- Weisen Sie Ordner, Security und Servicekräfte ein, damit jeder auf die Frage „Wo sind die Sanitäter?“ sofort antworten kann.
- Legen Sie für den Rettungsdienst einen festen Übergabepunkt mit Adresse oder Koordinaten fest, an dem die Station anfahrbar ist.
Sanitätsstation bei Open-Air-Veranstaltungen
Unter freiem Himmel gibt es selten einen festen Raum. Die Sanitätsstation ist dann ein Zelt, ein Container oder ein Sanitätsfahrzeug, oft auch eine Kombination daraus. Die Grundsätze der ASR bleiben ein guter Maßstab, die Umsetzung sieht aber anders aus:
- Untergrund: Befestigt und eben. Auf einer nassen Wiese sinken die Räder der Trage ein, und Liegen stehen schief. Bodenplatten oder ein Zeltboden lösen das.
- Wetter: Zeltwände, die sich rundum schließen lassen, im Sommer Schatten und Belüftung, im Herbst und Winter eine Heizung. Hitze führt bei Sommerfesten regelmäßig zu Einsätzen.
- Strom und Licht: Eine eigene, abgesicherte Stromversorgung, damit die Beleuchtung nicht ausfällt, wenn die Bühne das Netz überlastet. Das gehört auch in Ihr Brandschutzkonzept.
- Wasser: Wo es keinen Anschluss gibt, ein mobiles Waschbecken mit Warmwasser und genug Kanistern.
- Ruhezone: Ein abgetrennter Bereich, in dem Gäste nach einem Kreislaufproblem liegen und beobachtet werden können, ohne den Behandlungsplatz zu blockieren.
- Mehrere Stationen: Auf großen oder verwinkelten Geländen ist eine zentrale Station oft zu weit weg. Dann ergänzen mobile Trupps oder eine zweite, kleinere Anlaufstelle die Hauptstation.
Beim Ausschank lohnt sich ein genauer Blick auf die Lage der Station. Erfahrungsgemäß häufen sich die Einsätze spät am Abend rund um die Bars. Wie Sie dort vorbeugen, steht in unserer Planvorlage zur Sicherheit beim Alkoholausschank.
Erste-Hilfe-Container auf Baustellen
Auf Baustellen übernehmen meist Container die Funktion des Erste-Hilfe-Raums. Die Schwelle liegt nach ASR bei mehr als 50 Beschäftigten. Der Container muss mindestens 12,5 m² groß, ausreichend isoliert und ebenerdig erreichbar sein. Auf Baustellen ändert sich die Verkehrsführung ständig. Prüfen Sie deshalb bei jedem neuen Bauabschnitt, ob der Weg vom Container zur Zufahrt noch frei und befahrbar ist.
Auf Baustellen wird oft vergessen, dass der Container kein Ausweichlager ist. Steht dort Werkzeug oder Material, fehlt im Notfall der Platz, und die teure Ausstattung wird zum Ziel für Diebe. Wenn Sie Ihre Baustelle nachts bewachen lassen, gehört der Erste-Hilfe-Container mit auf den Kontrollgang. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Baustellenbewachung.
Nutzung und Dokumentation
Nach der DGUV Information 204-022 dient ein Erste-Hilfe-Raum ausschließlich der Ersten Hilfe und der ärztlichen Erstversorgung. Auf Veranstaltungen ist die Versuchung groß, den ruhigen Container hinter der Bühne als Pausenraum für das Personal, als Getränkelager oder als Ablage für Funkgeräte zu nutzen. Genau das fällt bei Begehungen auf und führt zu Beanstandungen. Im Ernstfall muss dann erst ausgeräumt werden.
Ebenso wichtig ist die Dokumentation. Jede Erste-Hilfe-Leistung an Beschäftigten ist aufzuzeichnen, und die Aufzeichnung ist fünf Jahre aufzubewahren, so beschreibt es die DGUV Information 204-022. Bei Gästen dokumentiert der Sanitätsdienst jede Versorgung in seinem eigenen Protokoll. Klären Sie mit Ihrem Dienstleister vorab, wer die Protokolle führt, wo sie liegen und wie Sie später Auskunft bekommen, etwa wenn ein Gast Ansprüche stellt. Welche Versicherungen dabei greifen, erklären wir im Beitrag zum Versicherungsschutz bei Veranstaltungen.
Sanitäter oder Ersthelfer?
Ein Sanitätsraum ist nur so gut wie die Menschen, die darin arbeiten. Ersthelfer haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und leisten die erste Versorgung, bis Fachkräfte übernehmen. Sanitäter haben eine deutlich umfangreichere Ausbildung. Sie arbeiten mit medizinischem Gerät, können Patienten über längere Zeit betreuen und an den Rettungsdienst übergeben.
Für eine kleine Vereinsfeier mit überschaubarem Risiko können geschulte Ersthelfer und ein gut ausgestatteter Erste-Hilfe-Platz genügen. Sobald die Behörde einen Sanitätsdienst fordert, viele Gäste kommen oder das Risiko steigt, gehört qualifiziertes Sanitätspersonal in die Station. Wer welche Qualifikation braucht und wie Sanitätsdienst, Security und Rettungsdienst im Notfall zusammenarbeiten, beschreiben wir im Beitrag zum Notfallmanagement bei Events.
Unsere Sicht aus der Praxis
Wir planen seit vielen Jahren Veranstaltungen in Augsburg und der Region, gemeinsam mit Vereinen, Veranstaltern und Kommunen. Unsere Erfahrung: An der Quadratmeterzahl scheitert kaum ein Sanitätsraum. Er scheitert an den Übergängen. Der Zugang ist am Abend zugeparkt, der Funk zur Einsatzleitung fehlt, die Security weiß nicht, wo die Station ist, oder der Rettungsdienst sucht den Übergabepunkt.
Deshalb planen wir Sanitätsbereich, Ordnungsdienst und Einlass zusammen und stimmen den Plan früh mit Behörden und Rettungsdienst ab. Ein Sanitätsraum ist kein Kästchen im Lageplan, sondern ein Glied der Rettungskette. Wenn die Kette hält, merken die Gäste nichts davon, sie fühlen sich einfach sicher. Gerade bei ehrenamtlich organisierten Festen sehen wir, wie viel ein Verein schon richtig macht. Oft fehlt nur der Blick von außen auf die Abläufe.
— Frank
Sanitätsdienst und Sicherheit aus einer Hand
Sie planen ein Fest, ein Konzert oder eine Großveranstaltung und möchten Sanitätsbereich, Sicherheitsdienst und Personal nicht einzeln organisieren? Über unseren Sanitätsdienst und unser Eventpersonal stellen wir Ihnen qualifizierte Kräfte für Ihre Station und stimmen sie mit Ordnungsdienst, Einlass und Einsatzkoordination ab. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Eventbetreuung mit Sicherheitskonzept, Behördengängen und Genehmigungen. Ehrenamtliches Engagement würdigen wir mit speziellen Konditionen für Vereine.
Häufige Fragen zum Sanitätsraum
Wie groß muss ein Sanitätsraum sein?
Nach ASR A4.3 hat ein fester Erste-Hilfe-Raum mindestens 20 m², ein Erste-Hilfe-Container mindestens 12,5 m². Für die Versorgung der Gäste auf Veranstaltungen gibt es keine feste Größe. Die Behörde richtet sich nach dem Sicherheitskonzept und häufig nach den Werten der ASR.
Muss ich auf meinem Vereinsfest einen Sanitätsraum stellen?
Eine pauschale Pflicht ab einer bestimmten Besucherzahl gibt es nicht. Ob und in welcher Form Sie eine Sanitätsstation brauchen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Auflagen Ihrer Genehmigung. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dort erfahren Sie, was für Ihr Fest verlangt wird.
Reicht ein Zelt als Sanitätsstation?
Ja, bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein Zelt üblich. Es muss ebenerdig auf festem Untergrund stehen, mit einer Trage anfahrbar, gekennzeichnet, wettergeschützt und mit Sichtschutz ausgestattet sein. Strom, Licht und eine Waschmöglichkeit mit Warmwasser gehören dazu.
Ist ein Defibrillator auf Veranstaltungen Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für einen AED auf Veranstaltungen gibt es nicht. Genehmigungsbehörden können ihn aber als Auflage fordern, und bei größeren Events gehört er in jede Sanitätsstation. Wichtig ist, dass Helfer und Personal wissen, wo er hängt.
Darf der Sanitätsraum auch als Pausenraum genutzt werden?
Nein. Ein Erste-Hilfe-Raum dient ausschließlich der Ersten Hilfe und der ärztlichen Erstversorgung. Wird er als Lager oder Pausenraum genutzt, führt das bei Begehungen zu Beanstandungen und kostet im Notfall wertvolle Zeit.
Quellen
- Anhang der Arbeitsstättenverordnung (gesetze-im-internet.de)
- BAuA: ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.3 als PDF (BAuA)
- BAuA: Baustelleneinrichtung, Notfälle und Rettungsmaßnahmen
- DGUV: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“


